Go Digital: Ihr Zuschuss für unsere Beratung
Digitalisierung ist die große Herausforderung besonders für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich im Wettbewerb behaupten wollen. Wir freuen uns, Ihnen das go-digital Förderprogramm des Bundesministeriums für Energie und Wirtschaft vorzustellen:
Mit einem Fördersatz von bis zu 50% Kostenübernahme unterstützt Go-Digital Sie
mit unserer Hilfe auf ihrem Weg in die erfolgreiche digitale Zukunft.
Gerne stellen wir für Sie den Förderantrag: Sie wählen für die geförderte Beratung aus den drei Modulen \“Digitalisierte Geschäftsprozesse\“, \“Digitale Markterschließung\“ und \“IT-Sicherheit\“ ein Hauptmodul und gegebenenfalls auch ein oder mehrere Nebenmodule aus. Dann haben Sie die Möglichkeit, einen Fördersatz von bis zu 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro zu erhalten. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Neue Möglichkeiten eröffnen auch Ihnen neue Wege. Falls gewünscht, können Sie daher ein Jahr nach Beendigung der Förderung einen erneuten Zuschuss nach dieser Richtlinie beantragen lassen.
Gefördert werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von bis zu 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Ein im Rahmen des Förderprogramms „Go-Digital“ begünstigtes Unternehmen kann wie bereits erwähnt erst ein Jahr nach Bestätigung des Verwendungsnachweises eine erneute
Beratungsförderung beantragen lassen.
Die Vorteile für Sie durch das Go-Digital Förderprogramm:
- Sie erhalten bis zu 50% Zuschuss auf bis zu 30 Beratungstage in einem Zeitraum von 6 Monaten und können die Digitalisierung Ihres Unternehmens mit Hilfe von Experten vorantreiben
- Mit Hilfe unserer wettbewerbsneutralen Experten-Beratung steigen deutlich Ihre Chancen, die eigene Wettbewerbsfähigkeit jetzt und in Zukunft zu erhalten
- Durch digitale Prozesse eröffnen sich Ihnen auch neue Markchancen und Sie haben die Möglichkeit von hohen Einsparungen durch die digitale Steuerung von Abläufen
- Durch digitale Werkzeuge erreichen Sie einen Abbau von Bürokratie und erzielen eine zeit- und kostensparende Vereinfachung interner und externer Kommunikation
- Dank erhöhter Datensicherheit ist es einfacher und komfortabler für Sie, die professionelle Abwicklung von gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten.
- Die digitalen Möglichkeiten erhöhen den Nutzen und Mehrwert Ihres Angebots automatisch auch für Ihre Kunden und stellen damit einen Wettbewerbsvorteil dar
- Sie erhalten eine Beratung durch auf Digitalisierung und Kommunikationsprozesse spezialisierte Experten, die immer das Gesamtbild für Sie im Blick behalten.
Für den Zuschuss in Frage kommen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro. Die Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Deutschland sein und eine Förderfähigkeit nach der
De-minimis-Verordnung gegeben.
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Gefördert werden beispielsweise die Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie, der Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung, die Einführung Ihres eigenen Online-Shops oder die Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen, sowie nachgeordnete Geschäftsprozesse wie Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren und viele digitale Projekte mehr. Sollten Sie noch nicht wissen, wo Sie den Einstieg in die digitale Transformation am besten wagen, ist auch das kein Problem: Dafür haben Sie schließlich uns.
Selbst beantragen können Sie den go-digital Zuschuss nicht. Die Kooperation mit einer autorisierten Beratungsagentur ist Voraussetzung.
Unique Conceptions als Ihr starker Digitalisierungspartner
Gerne stimmen wir Ihr mögliches Go-Digital Förderprojekt mit Ihnen ab und schließen einen detaillierten Beratervertrag nach den strengen Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums mit Ihnen ab, um den Zuschuss für Sie zu beantragen. Sie gehen kein Risiko ein, denn der Vertrag alleine gilt nicht als vorzeitiger Vorhabens Beginn.
Sind wir uns darüber einig, dass Sie eine
Go-Digital Projektförderung beantragen wollen, legen wir zunächst die Inhalte der Beratungsleistung, den Projektplan, die Anzahl der Beratungstage, die Honorarleistung und die Eigenbeteiligung fest. Der Vertrag erfolgt aber immer unter der Bedingung, dass er erst mit Erhalt des Zuwendungsbescheids wirksam wird. Gut durchgeplant und risikofrei für Sie, denn erst wenn Ihr Zuschuss über bis zu 50% der Kosten für Beratungsdienstleistungen bewilligt wird, tritt unser Vertrag in Kraft.
Go-Digital hört sich so an, als könnte es genau das Richtige für Sie sein?
Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks und wollen Ihre Prozesse digitalisieren – Sie möchten von der staatlichen Förderung profitieren, scheuen aber den formellen Aufwand?
Dann
kontaktieren Sie uns für weiterführende Informationen:
Wir beraten Sie gerne!