KI-Nutzung kennzeichnen: Was Unternehmen ab August 2026 beachten müssen

Künstliche Intelligenz ist längst im Arbeitsalltag angekommen. Texte werden mit Copilot erstellt, Bilder mit KI generiert und Chatbots beantworten Kundenanfragen rund um die Uhr. Für viele Unternehmen gehören diese Werkzeuge inzwischen ganz selbstverständlich dazu.

Mit dem Inkrafttreten weiterer Transparenzpflichten des europäischen AI Acts ändert sich nun jedoch der Umgang mit bestimmten KI-Anwendungen. Ab dem 2. August 2026 gelten neue Vorgaben, die in bestimmten Fällen eine Kennzeichnung der KI-Nutzung erforderlich machen. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigen.

Warum führt die EU eine Kennzeichnungspflicht ein?

Generative KI entwickelt sich rasant. Für viele Menschen ist heute kaum noch erkennbar, ob ein Bild, ein Video oder ein Text von einem Menschen oder einer künstlichen Intelligenz erstellt wurde.

Genau hier setzt der AI Act an. Ziel der Transparenzpflichten ist es, Vertrauen zu schaffen und Täuschungen zu vermeiden. Nutzer sollen erkennen können, wann sie mit einem KI-System interagieren oder wann Inhalte vollständig oder teilweise durch KI erzeugt beziehungsweise manipuliert wurden.

Was gilt ab dem 2. August 2026?

Mit dem Stichtag gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des AI Acts. Sie betreffen jedoch nicht jede Form der KI-Nutzung gleichermaßen.

Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

Kennzeichnung von KI-Interaktionen

Wer ein KI-System einsetzt, das direkt mit Menschen kommuniziert, muss die Nutzer darüber informieren, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz interagieren. Dies betrifft beispielsweise Chatbots auf Unternehmenswebseiten oder digitale Assistenten im Kundenservice.

Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte

Bestimmte durch KI erzeugte oder manipulierte Inhalte müssen künftig eindeutig als solche erkennbar sein. Dazu zählen insbesondere Deepfakes sowie KI-generierte Inhalte in den gesetzlich vorgesehenen Anwendungsfällen. Anbieter generativer KI-Systeme müssen zusätzlich technische Maßnahmen wie maschinenlesbare Kennzeichnungen unterstützen, damit solche Inhalte automatisiert erkannt werden können.

Mehr Transparenz bei Deepfakes

Wer Bild-, Audio- oder Videoinhalte erstellt oder verändert, sodass sie wie echte Aufnahmen wirken können, muss diese grundsätzlich als künstlich erzeugt oder manipuliert kenntlich machen. Dadurch soll verhindert werden, dass Deepfakes zur Irreführung eingesetzt werden.

Bedeutet das, dass jeder KI-generierte Text gekennzeichnet werden muss?

Nein.

Der AI Act sieht keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für jeden mit KI erstellten Text vor. Die Transparenzpflichten gelten nur für die im Gesetz beschriebenen Anwendungsfälle. Insbesondere bei KI-generierten Texten kommt es auf den jeweiligen Einsatzbereich an. Die Europäische Kommission hat hierzu Leitlinien veröffentlicht, die den Anwendungsbereich und verschiedene Ausnahmen erläutern.

Unternehmen sollten daher nicht pauschal jeden KI-gestützten Inhalt kennzeichnen, sondern prüfen, ob ihre konkrete Nutzung unter die gesetzlichen Transparenzpflichten fällt.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die neuen Vorgaben können unter anderem relevant sein für:

  • Unternehmen mit KI-Chatbots im Kundenservice
  • Marketing- und Werbeagenturen
  • Unternehmen, die KI-generierte Bilder oder Videos veröffentlichen
  • Organisationen, die synthetische Stimmen einsetzen
  • Medienunternehmen und Content-Ersteller
  • Softwareanbieter mit integrierten KI-Funktionen

Je nach Einsatzszenario unterscheiden sich die konkreten Pflichten erheblich. Entscheidend ist, welche Art von KI-System eingesetzt wird und wie die erzeugten Inhalte verwendet werden.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn viele Unternehmen KI bereits täglich einsetzen, fehlt häufig noch ein vollständiger Überblick über die verwendeten Werkzeuge und deren Einsatzbereiche.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um

  • eingesetzte KI-Anwendungen zu erfassen,
  • zu dokumentieren, in welchen Prozessen KI verwendet wird,
  • Chatbots und automatisierte Assistenten zu überprüfen,
  • interne Richtlinien zur KI-Nutzung zu erstellen und
  • Marketing- sowie Kommunikationsteams für die neuen Transparenzpflichten zu sensibilisieren.

Dadurch lassen sich spätere Anpassungen deutlich einfacher umsetzen.

Wann treten die Regelungen in Kraft?

Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 des europäischen AI Acts gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Für bestimmte bereits vor diesem Datum in Verkehr gebrachte generative KI-Systeme sieht die Europäische Kommission eine begrenzte Übergangsregelung für einzelne Kennzeichnungsanforderungen bis zum 2. Dezember 2026 vor. Bereits vor dem 2. August 2026 erstellte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.

Fazit

Der AI Act verbietet den Einsatz künstlicher Intelligenz nicht. Er verlangt jedoch in bestimmten Situationen mehr Transparenz gegenüber Nutzern und der Öffentlichkeit.

Unternehmen sollten die neuen Anforderungen nicht erst zum Stichtag prüfen. Wer heute bereits weiß, wo KI im eigenen Unternehmen eingesetzt wird und welche Transparenzpflichten gelten können, schafft die Grundlage für eine rechtssichere und vertrauenswürdige Nutzung künstlicher Intelligenz.

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